Teilnahmebedingungen - Das Kurzfilmmagazin "filmscherben"

Für das Kurzfilmprogramm "filmscherben" gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Einreicher seine verbindliche Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen.


Teilnahme

Mit der Teilnahme an "filmscherben" ist die öffentliche Vorführung des Filmes vom Einreicher (nachfolgend auch: "der Teilnehmer") im Offenen Kanal verbunden. Jeder Teilnehmer kann mehrere Filme einreichen, allerdings nur unter Verwendung von separaten Anmeldeformularen. Die eingereichten Filme, die zur Sendung angenommen werden, sind im Kurzfilmmagazin "filmscherben" und seinen Wiederholungssendungen zu sehen.

Der Teilnehmer räumt den Kurzfilmmagazin""filmscherben" für die vorgenannten Zeiträume, maximal 3 Monate nach Erstsendung, das einfache, räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, den Film im Rahmen des Kurzfilmmagazins "filmscherben" in Bild und/oder Ton in Offenen Kanälen bzw. Public Access Channels zu senden. Weiterhin räumt der Teilnehmer den Filmmagazin "filmscherben" das Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung ein, das heißt das umfassende Recht für und mit dem Film sowie dem Kurzfilmmagazin in allen Print- und Onlinemedien sowie in Rundfunk und Fernsehen zu werben. Desweiteren wird "filmscherben" auch das Recht zur Untertitelung und Kürzung eingeräumt.


Formate/Inhalte/Fassungen

Grundsätzlich ist die Teilnahme offen für alle gängigen professionellen und nichtprofessionellen Film-, Videoformate und Computeranimationen. Mögliche Formate für die Kopie zur Digitalisierung: Betacam SP oder DVCPro oder DV oder Mini-DV oder S-VHS oder VHS für Film/Video bzw. CD-ROM oder DVD-ROM in -unkomprimierten- AVI Format (kein MPEG2, MPEG4, VCD oder SVCD).

Die Länge der Filme sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Außer einer Längenbegrenzung gibt es keine Festlegung auf filmische Formen, Themen oder Genres. Ist die Originalfassung weder deutsch noch englisch, sollte der Film in einer der beiden Sprachen untertitelt sein.


Auswahl

Die Beiträge werden von einer Auswahlkommission gesichtet. Alle Einreicher bekommen schriftlich Bescheid (entweder per Post oder per e-Mail), ob Ihr Film oder Video zum Kurzfilmmagazin "filmscherben" angenommen wurde. Die Auswahlkommission entscheidet, welche Filme zugelassen werden. Die Entscheidungen von "filmscherben" sind endgültig und schließen jede Korrespondenz aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Versand

Die Kosten für den Versand der Sendebeiträge werden vom Einreicher getragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Sendemedium bei "filmscherben" verbleibt, wenn ein ausreichendes Rückporto nicht beiliegt.

Alle Unterlagen sind unter der folgenden Adresse einzureichen:

"filmscherben"
c/o David Clarke
Riedfeldstrasse 21
68169 Mannheim


Alle Einreichungen aus dem Ausland müssen die Aufschrift tragen: "No commercial value - for cultural purpose"! Kopien aus Nicht-EU-Ländern muss eine "pro forma invoice" mit Wertangabe unter US $ 50 beiliegen.


Gewährleistung

Der Teilnehmer versichert verbindlich, mit Blick auf den Film Inhaber aller relevanten Urheber- und Leistungsschutzrechte für die Teilnahme am Kurzfilmmagazin "filmscherben" zu sein, namentlich über das öffentliche Senderecht, das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht und das Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung am eingereichten Film frei verfügen zu können. Er versichert insbesondere, über alle Rechte zu verfügen, die er "filmscherben" im Zusammenhang mit der Teilnahme am Kurzfilmmagazin zeitlich beschränkt einräumt.

Falls der Einreicher nicht Inhaber dieser Rechte ist, erklärt er hiermit verbindlich, dass er die entsprechende Genehmigung beim Rechteinhaber eingeholt hat. Ferner garantiert der Teilnehmer, dass sein Film nach Inhalt und Darstellungsweise mit den Gesetzen und Verordnungen seines Wohnsitz- bzw. seines Sitzstaates vereinbar ist. Für eine Verletzung von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten trägt allein der Einreicher die Verantwortung und stellt das Kurzfilmmagazin "filmscherben" von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Kein Film darf aus dem Programm des Kurzfilmmagazins zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme bekannt gegeben wurde.


Schlussbestimmung

Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland.

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